Rechte und Pflichten
1. Rechtslage
Nach deutschem Recht sind sie prinzipiell für alle Inhalte verantwortlich, welche ein Besucher nach dem Aufruf ihrer Webadresse im Browser zu sehen bekommt. Dazu zählen auch Popup-Fenster und alle Links welche der Besucher möglicherweise auf ihrer Seite findet.
Das gilt prinzipiell auch für Inhalte deren Herkunft dem Nutzer nicht eindeutig klar ist, die aber von ihrer Webseite aus erreichbar sind: dann wird im Zweifel angenommen, dass diese Bestandteil ihrer Homepage sind.
2. Haftungssausschluss
Bitte bedenken sie: bereits das PopUp ihres Webspeicher-Anbieters ist eine Art Link auf eine fremde Seite. Ein Haftungssausschluss für Links ist also dringend erforderlich, um zu verhindern, dass sie als Webmaster (etwas überspitzt formuliert) fälschlicherweise für die Ermordung Christi zur Rechenschaft gezogen werden. Es liegt in ihrem eigenen Ermessen, wie und in welcher Form sie diesen Hinweis gestalten.
Aus dem Text sollte hervorgehen, dass sie die Links inhaltlich geprüft haben. (Dazu sind sie verpflichtet) Aber trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung übernehmen. Außerdem, dass sie auf die Inhalte externer Seiten keinen Einfluss haben und deshalb nicht sie, sondern der jeweilige fremde Webmaster inhaltlich verantwortlich ist.
Der Haftungssausschluss lässt sich relativ kurz fassen (siehe Beispiel).
Beispiel
Haftungsausschluss für externe Links: "Wir haben auf Inhalt und Gestaltung externer Webseiten keinerlei Einfluss. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung übernehmen wir daher keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich."
3. Pflichten
Bevor sie einen Link anbringen sind sie verpflichtet die betroffene Seite inhaltlich zu prüfen. Sollten sie zum Zeitpunkt der Linkstellung feststellen, dass die Seite illegale Inhalte aufweist dürfen sie den Link nicht anbringen. Sonst sind sie für diese Inhalte verantwortlich - selbst dann, wenn auf ihrer Seite ein Haftungsausschluss vorhanden ist.
Externe Links sollten nicht als interne Links "getarnt" werden. Für den Besucher muss erkennbar sein, dass er bei Klick auf den Link den Verantwortungsbereich ihrer Homepage verlässt. Sonst bleibt der Haftungsausschluss wirkungslos.
Wenn sie einen Link positiv bewerten, als positiv kennzeichnen, oder den Besucher auffordern diesen anzuklicken, machen sie sich implizit den Inhalt der Seite zu eigen und sind damit haftbar. Egal ob sie einen Haftungsausschluss auf ihrer Seite haben oder nicht. In der Regel werden sie allerdings keine Seite empfehlen, welche sie nicht selbst besucht haben. Ich empfehle ihnen daher, das Datum der Empfehlung anzugeben. Damit sie nur für den Stand zum Zeitpunkt der Empfehlung haftbar werden und nicht für eventuelle Änderungen, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden könnten.
Sie sollten die Inhalte der verlinkten Seiten (falls möglich) von Zeit zu Zeit erneut prüfen. Sollte ihnen das nicht möglich sein, können sie auch ihre Besucher auffordern, ihnen fehlerhafte Links oder Seiten mit anstößigen Inhalten zu melden.
(ac/tom) Diskussion