Digitale Rechnungen

Meldung von: 2002

Ab 1.1.2002 wurden von den Finanzämtern digitale Rechnungen anerkannt. Zuvor waren sie nicht gültig und der Vorsteuerabzug wurde verweigert. Rechnungen dürfen nun auch ausschließlich auf Datenträger erstellt oder Mittels Fernübertragung, wie z.B. Email, übermittelt werden. Voraussetzung ist eine Signatur die dem Signaturgesetz von 1997 genügt:

Die Signatur ist nichts weiter als eine Verknüpfung aus einem geheimen Schlüssel und der komprimierten Nachricht.

Die Überwachung und Ausstellung des Urzertifikates obliegt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Die Rechnung muss also mit einer Signatur versehen und per Email versandt werden. Der Empfänger muss sie empfangen haben (Auftreten des Geschäftspartners mit Email Adresse während des Geschäftsverkehrs). Die eindeutige Benennung der Zahlungsempfänger und verbundene Betriebsausgaben muss der Rechnungsempfänger nachweisen können. Des weiteren dürfen Finanzbeamte über eine Außenprüfung Einsicht in gespeicherte Daten nehmen.

(ac/chris) Diskussion